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Schul- und Hausordnung

1. Umgang miteinander

  • 1.1 Wir zeigen dem anderen, dass wir ihn achten, indem wir ihn freundlich grüßen.
    2.2 Wir tragen Meinungsverschiedenheiten mit starken Argumenten, nicht mit starken Fäusten aus.
    2.3 Wir bleiben bei Diskussionen sachlich und lassen andere Meinungen gelten.
    2.4 Wir bedrohen, beleidigen und mobben niemanden.
    2.5 Wir verzichten auf beleidigende Schimpfwörter und lachen niemanden aus.
    2.6 Wir respektieren das Eigentum des anderen.
    2.7 Wir sind in den Gängen leise und rennen, raufen, rutschen, schreien und drängeln nicht.

2. Umgang mit Sachen

  • 2.1 Wir arbeiten besser und lieber mit sauberen und ordentlichen Materialien.
    2.2 Wir achten das Eigentum von anderen.
    2.3 Wir gehen pfleglich mit Schulsachen, Möbeln und dem Schulgebäude um.
    2.4 Wir halten die Toiletten sauber. Sie sind kein Spielplatz, Rauchertreff oder Aufenthaltsraum.
    2.5 Wir achten darauf, dass Energie- und Rohstoffe gespart werden (Licht, Wasser, Heizung und Papier).

3. Verhalten auf dem Schulweg

  • 3.1 Wir gehen auch auf dem Schulweg kameradschaftlich miteinander um.
    3.2 Wir planen unseren Schulweg so, dass wir pünktlich zum Unterricht ankommen.
    3.3 Wir wählen als Schulweg die kürzeste und sicherste Strecke.
    3.4 Wir machen uns nach dem Unterricht direkt auf den Heimweg.

4. Verhalten vor dem Unterricht in Sulz

  • 4.1 Zur ersten Stunde dürfen wir 15min vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten und verhalten uns ruhig (Werkrealschule).
    4.2 Wir richten unser Arbeitsmaterial sobald wir Zugang zum Klassenzimmer haben.

5. Verhalten in Pausen, Mittagspausen und wenn kein Unterricht ist

  • 5.1 Wir begeben uns während der Pausen am Vormittag ins Freie, der Aufenthalt in den Gängen, Zimmern und Toiletten ist nicht erlaubt.
    5.2 Wir bleiben auf dem Schulgelände.
    5.3 Wir achten darauf, dass wir die Spielgeräte, Pflanzen und Sträucher auf dem Schulgelände nicht kaputt machen.
    5.4 Wir halten uns an die Pausenordnung.
    5.6 Wir brauchen eine schriftliche, elterliche Erlaubnis, uns in der Mittagspause vom Schulgelände entfernen zu dürfen. (Vöhringen)

6. Verhalten an der Bushaltestelle

  • 6.1 Wir verhalten uns an der Bushaltestelle rücksichtsvoll und stellen uns hinter der Linie (Sulz/Vöhringen) oder an der Bordsteinkante (Empfingen) in einer Reihe auf.
    6.2 Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer befolgen wir.
    6.3 Wir steigen ohne zu drängeln nacheinander in den Bus ein.
    6.4 Wir befolgen auch die Anweisungen des Busfahrers.

7. Verhalten im Krankheitsfall

  • 7.1 Sind wir einmal krank, entschuldigen uns unserer Erziehungsberechtigten am Tag des Fehlens durch einen kurzen Anruf im Sekretariat oder einer Nachricht über die gängige App der Schule.
    7.2 Wir bringen auf Verlangen eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest.

8. Das ist uns sonst noch wichtig

  • 8.1 Wir lassen Wertgegenstände Zuhause. Handys und Smartwatches müssen vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden.
    8.2 Wir haben keine Gegenstände dabei, die für uns oder andere Schülerinnen und Schüler gefährlich werden können.
    8.3 Wir wissen, dass das Kaugummikauen grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände verboten ist.
    8.4 Wir wissen, dass Zigaretten, alkoholische Getränke und Energiedrinks nicht in die Schule mitgebracht werden dürfen. Nikotin und Alkohol sind nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder und Jugendliche verboten.
    8.5 Wir hängen Jacken und die Sporttaschen an die Garderobe vor dem Klassenzimmer.
    8.6 Wir melden Verluste oder Beschädigungen dem Klassenlehrer, dem Hausmeister oder dem Sekretariat. Dort geben wir auch Fundsachen ab.
    8.7 Wir arbeiten mit Wochenplänen.
    8.8 Wir halten uns in den Fachräumen/an den Sportstätten an die jeweiligen Verhaltensordnung, in die wir zu Beginn des Schuljahres eingewiesen wurden.
    8.9 Wir dürfen Schneemänner bauen, aber wir werfen nicht mit Schneebällen.
    8.10 Wir schlittern bei Glatteis nicht.



    Wenn wir jedoch absichtlich gegen diese Ordnung verstoßen oder deren Notwendigkeit oder Gültigkeit nicht einsehen, müssen wir mit entsprechenden Maßnahmen (siehe Maßnahmenkatalog) rechnen. Gegebenenfalls müssen wir von unseren Erziehungsberechtigten
    unverzüglich abgeholt werden.
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